Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.11.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 28.11.2020 bis zum 27.11.2021
27.02.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 28.11.2019 bis zum 27.11.2020
23.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
01.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
28.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
25.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
15.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
10.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
09.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
19.11.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 27.11.2019
16.09.2021
Entscheidungen im Verfahren
01.02.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
10.12.2020
Termine
06.12.2019
Eröffnungen
18.10.2019
Neueintragungen